Ja: Im öffentlichen Krankenhaus übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Operation des Grauen Stars inklusive einer monofokalen Standardlinse vollständig – Voraussetzung ist eine Überweisung durch Ihre Augenärztin oder Ihren Augenarzt. In manchen Häusern wird je nach Möglichkeit und Stärke des Astigmatismus auch eine torische Linse im Rahmen der Kassenleistung eingesetzt.

Was die Kasse dabei nicht bietet, ist die freie Wahl der Operateurin oder des Operateurs: In der allgemeinen Gebührenklasse behandelt das diensthabende Ärzteteam, nicht eine bestimmte Person. Zusätzlich muss im öffentlichen System mit einer Wartezeit bis zum Operationstermin gerechnet werden, deren Länge vom jeweiligen Krankenhaus und der Dringlichkeit abhängt. Möchten Sie sich Ihre Operateurin gezielt aussuchen und den Zeitpunkt selbst mitbestimmen, braucht es eine Zusatzversicherung oder die Bereitschaft, privat zu bezahlen – als Selbstzahler*in reichen Sie die Rechnung danach bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein und erhalten einen Teil auf Basis des sogenannten Kassentarifs zurück. Die Dringlichkeit einer Operation richtet sich in beiden Systemen nach dem medizinischen Befund, etwa danach, wie stark der Graue Star das Sehen bereits beeinträchtigt; bei ausgeprägtem Handlungsbedarf wird auch im öffentlichen System kurzfristiger ein Termin gefunden,