Wahlarzt
Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen.
Das bedeutet für Sie, dass Sie die Honorarnote erst bezahlen und danach bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Bis zu 80% des Kassentarifes für den Arztbesuch bekommen Sie zurückerstattet (wenn in dem jeweiligen Quartal noch keine augenärztliche Kassenleistung in Anspruch genommen wurde.)
Für den bleibenden „Selbstbehalt“ erhalten Sie Vorteile, wie zum Beispiel
- mehr Zeit für Ihr Anliegen,
- kurze Wartezeiten,
- persönliche Betreuung und
- ausführlichere Beratung.
Der Selbstbehalt kann außerdem steuerlich geltend gemacht werden.
Wahlarzt-Zusatzversicherte oder Privatversicherte können die Honorarnote nach Rückerstattung des Kassenanteiles durch die Pflichtversicherung auch noch zusätzlich bei Ihrer Zusatz- oder Privatversicherung einreichen. Diese übernimmt dann weitere Anteile bzw. den Rest der Honorarnote.
Kosten
Eine Routine-Augenuntersuchung kostet in der Regel € 170.- Sollten eine oder mehrere Spezialuntersuchungen oder eine spezielle Diagnostik notwendig sein, können weitere Kosten dazukommen, über die ich Sie selbstverständlich im Vorfeld informiere.
Das Honorar können Sie im Anschluss an die Untersuchung in bar oder per Bankomat bezahlen.