Nein, eine engmaschige Sonderkontrolle allein wegen der Kunstlinse ist bei unauffälligem Verlauf nicht notwendig. Es reichen die üblichen augenärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, um mögliche Veränderungen frühzeitig zu erkennen. In Österreich wird die allgemeine augenärztliche Vorsorgeuntersuchung regelmäßig bei niedergelassenen Augenärzt*innen angeboten und in der Regel von der ÖGK bzw. der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Als Wahlärztin biete ich meinen Patient*innen darüber hinaus gezielte Nachkontrollen an – besonders dann, wenn eine Speziallinse eingesetzt wurde oder wenn neue Beschwerden wie Blendung, Doppelbilder, Lichthöfe oder ein spürbarer Sehschärfeabfall auftreten. Solche Symptome sollten nicht auf die nächste reguläre Kontrolle verschoben, sondern zeitnah abgeklärt werden, da sie auf eine Linsenverschiebung, einen beginnenden Nachstar oder andere behandelbare Ursachen hindeuten können. Für die allermeisten Patient*innen genügt danach ein jährlicher Kontrolltermin, wie er auch ohne Kunstlinse ab einem gewissen Alter grundsätzlich empfehlenswert ist. Eine Ausnahme mache ich bei Patient*innen mit Begleiterkrankungen wie Glaukom oder Makuladegeneration – hier plane ich die Kontrollintervalle gemeinsam mit ihnen individuell, unabhängig von der Kunstlinse selbst.